DeFacto - FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kaum etwas ist weniger alltäglich als die Beauftragung eines Detektivs. Sie werden auch in Ihrem direkten Umfeld nur wenige – vielleicht sogar gar keine – Personen finden, die jemals die Beauftragung eines professionellen Detektivs auch nur in Erwägung gezogen haben. Da jedoch die Einschaltung einer Detektei ein unbedingtes Vertrauensverhältnis erfordert, beantworten wir Ihnen gerne all Ihre Fragen. Die häufigsten Fragen, die Interessenten gestellt haben, finden Sie hier. Sollte hier eine Ihrer Fragen nicht zufriedenstellend geklärt werden, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

FAQ – Die häufigsten Fragen

Kurz gesagt ist eine Detektei ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches von seinen Kunden damit beauftragt wird, Informationen zu beschaffen. Detektive werden vor allem zur Gewinnung von gerichtlich verwertbaren Beweismitteln und Informationen herangezogen, die sie durch Maßnahmen wie Recherchen, Observationen und auch Befragungen von möglichen Zeugen eines Ereignisses erhalten.

Die Gründe, warum eine Detektei aktiv wird, können dabei unterschiedlicher Natur sein. Zum einen können privatrechtliche Interessen vorliegen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es um Fragen der Unterhaltszahlung, des Sorgerechtes oder einer Scheidung geht. Ein weiterer Anlass kann jedoch auch die Beschaffung von Informationen im Falle von finanziellen oder materiellen Betrugsdelikten sein, in denen es darum geht, Hinweise zu sammeln, um gegen den Betrüger juristisch vorgehen zu können.

Eine Detektei

  • sammelt Beweismittel
  • dokumentiert gerichtsverwertbar
  • arbeitet für Privatleute
  • ermittelt für Unternehmen

Kurz gesagt: immer dann, wenn Sie selbst eine Information – aus welchen Gründen auch immer – nicht beschaffen können. Natürlich ist dies nur eine sehr ungenaue Darstellung. Ein Detektiv kann immer dann wertvolle Dienste leisten, wenn es Ihnen aufgrund Ihrer Person nicht möglich ist eine bestimmte Information zu erlangen, beispielsweise weil die Gegenseite Sie erkennen könnte. Dies ist vor allem bei privaten Angelegenheiten wie Untreue oder einem Nachbarschaftsstreit der Fall.

Die Detektei DeFacto kann Ihnen in vielen privaten und gewerblichen Fällen hilfreich zur Seite stehen. Wir ermitteln für Sie in Unterhalts- oder Sorgerechtsfällen, klären Fälle von Fremdgehen oder schützen Ihre Privatsphäre durch die Identifikation eines Stalkers.

Für Unternehmen ermitteln unsere Detektive in Fällen von Diebstahl, Sabotage und Betriebsspionage. Auch die Durchführung von Bewerberanalysen oder die Aufklärung einer betrügerischen Krankmeldung bzw. einer unerlaubten Nebentätigkeit gehören zu unseren Dienstleistungen. Fragen Sie uns gerne danach, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Wann brauchen Sie einen Detektiv?

  • Informationsbeschaffung
  • Observation
  • Aufklärung von Diebstahl
  • Auffinden einer Person
  • Nachweis von Fremdgehen
  • u.v.m.

Die Grundvoraussetzung für die Beauftragung eines Detektivs ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses. Das bedeutet, dass Sie belastbare Nachweise benötigen, die Sie zum Erhalt einer bestimmten Informationen oder bestimmter Daten berechtigen. Die Arbeit eines Detektivs – insbesondere eine Observation – stellt immer auch einen Eingriff in die Privatsphäre der beobachteten Person dar. Daher ist es notwendig, dass dafür ein Grund vorliegt, der schwerer wiegt als der Schutz des privaten Lebensbereiches. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Sie befürchten, dass Ihr Ehepartner ein außereheliches Verhältnis unterhält. Auch wenn Sie von einer Person materiell geschädigt wurden, haben Sie ein Interesse daran, zum Beispiel dessen tatsächliche Identität zu erfahren, um strafrechtlich gegen diese Person vorgehen zu können.

Ein solches berechtigtes Interesse liegt jedoch nicht vor, wenn Sie etwa eine Person im Internet kennengelernt haben und diese nun auffinden möchten.

Liegt ein berechtigtes Interesse vor?

  • Fremdgehen
  • Betrug
  • Sorgerecht
  • Unterhalt
  • Diebstahl
  • Sabotage
  • Spionage

Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um mit einem Detektiv der Detektei DeFacto in Kontakt zu treten. Sie können uns kostenfrei anrufen, uns eine E-Mail senden oder uns mit einem Rückruf beauftragen. Selbstverständlich ist auch der Rückruf unserer Detektei für Sie mit keinen Kosten verbunden. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit uns persönlich aufzusuchen. Hier bitten wir Sie jedoch, vorher einen Gesprächstermin zu vereinbaren. So kann sichergestellt werden, dass ein Mitarbeiter sich genug Zeit für Ihr Anliegen nehmen kann.

Beachten Sie bitte, dass Sie keine sensiblen oder vertraulichen Daten per E-Mail senden sollten. Eine E-Mail kann grundsätzlich auf dem Weg von Ihnen zu uns von jedermann eingesehen werden.

So erreichen Sie uns

Kostenfrei unter 0800 – 72 43 320
Per E-Mail
Rückrufanforderung

Leider ist der Beruf des Detektivs in Deutschland nur sehr nachlässig reglementiert. Darum kann im Prinzip jeder Bürger mit einem Gewerbeschein eine Detektei eröffnen.

Um die für Sie beste Detektei zu finden, vergleichen Sie die Angebote und lassen Sie sich telefonisch beraten. Meist bemerken Sie recht schnell, wenn Sie eine professionelle Detektei anrufen, die Ihnen bereits am Telefon kompetent und erfahren erscheint. Prüfen Sie auch mögliche Bewertungen oder andere Merkmale für die Reputation einer Detektei im Internet. Erfahrungsberichte können hier Gold wert sein. Achten Sie auch auf unabhängige Kontrollen und Zertifikate durch den TÜV oder die DEKRA.
Werfen Sie einen Blick auf die Webseite der Detektei. Ist diese nachlässig erstellt oder wird Sie professionell gepflegt? All das können Kriterien für eine seriöse Detektei sein. Machen Sie sich selbst ein Bild und finden Sie die zu Ihnen passende Detektei.

Zeichen für eine gute Detektei

  • Lange am Markt tätig
  • TÜV oder DEKRA geprüft
  • Seriöser Webauftritt
  • Ausführliche Beratung

Die Kosten für einen Detektiv können sehr unterschiedlich sein. Manche Anbieter auf dem Markt werden Ihnen Stundensätze anbieten, die so niedrig sind, dass dafür niemals eine professionelle Ermittlung mit allen Kosten und Aufwendungen durchgeführt werden kann. Die Stundensätze bei am Markt tätigen Detekteien variieren zwischen 35 und 150 EUR.

Halten Sie sich bitte immer vor Augen, dass aus Ihren Honoraren nicht nur die reine Arbeit des Detektivs (und somit sein Gehalt) bezahlt wird. Büroräume sind häufig angemietet, Mitarbeiter müssen bezahlt werden und Kosten für Strom, Heizung, Büromaterial und sonstige Arbeitsmittel müssen gedeckt sein. Darüber hinaus müssen technische Mittel angeschafft und gepflegt und natürlich auch die Fortbildung der Detektive finanziert werden. All dies muss in eine Kalkulation mit einbezogen werden. Auch richtet sich der Preis für unsere Dienstleistungen nach den Umständen, Gegebenheiten und dem „Schwierigkeitsgrad“ Ihres Falles. Trotzdem können wir Ihnen stets einen fairen und bezahlbaren Preis für unsere Leistungen anbieten. Fragen Sie uns nach einem individuellen Angebot.

Kosten eines Detektivs

  • Variiert zwischen den Detekteien
  • Abhängig vom Einsatz
  • Abhängig von der Kalkulation

Selbstverständlich können Sie mit unserer Detektei einen Festpreis vereinbaren. Sie zahlen dann nur diesen vereinbarten Betrag und keinen Cent mehr. Mit einem solchen Pauschalangebot sind alle Kosten einer Ermittlung abgedeckt. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Beachten Sie jedoch bitte, dass in einem solchen Pauschalangebot meist ein begrenzter Einsatzzeitraum angesetzt ist.

Kostenmodelle unserer Detektei

  • Stundensätze
  • Festpreise

Unter genau definierten Umständen sind die Kosten eines Detektivs in der Tat erstattungsfähig bzw. müssen nach einem Rechtsstreit von der unterlegenen Seite übernommen werden. Häufig ist dies in Unterhaltsprozessen der Fall, wenn der Gegenseite nur durch den Einsatz eines Detektivs ein schwerwiegendes Fehlverhalten nachzuweisen ist. Es gilt jedoch die sehr engen Grenzen dieser Regelung zu beachten. So hat der Bundesgerichtshof für Recht erkannt, dass der Einsatz eines Detektivs verhältnismäßig sein muss und keinerlei unzulässige Ermittlungsmethoden zur Anwendung gekommen sind.

Tatsächlich gibt es im unternehmerischen Bereich weitaus mehr Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten. Dies kann beispielsweise bei der Überwachung eines Mitarbeiters der Fall sein, der sich vertragswidrig verhält und dies nur durch einen Detektiv bestätigt werden kann.

Wir bitten Sie jedoch ausdrücklich vor einer Beauftragung die Auskunft Ihres Rechtsanwaltes einzuholen. Nur dieser kann Ihnen zuverlässige Informationen über die Erstattung von Honoraren für einen Detektiv geben.

Erstattung der Detektivkosten

  • Unter bestimmten Umständen
  • Gegenseite muss Erstattung leisten
  • Unbedingt Rechtsanwalt befragen

Natürlich ist es kostengünstiger, wenn ein Detektiv allein arbeitet. Und es wird Detekteien geben, die Ihnen dieses „Sparmodell“ anbieten werden. Und sehr häufig ist dieses augenscheinlich günstigere Angebot am Ende die teurere Variante, wenn Ihnen nach dem ersten erfolglosen Einsatztag ein weiterer Tag mit nunmehr zwei Detektiven angeboten wird.

Die Detektei DeFacto arbeitet bei einer Observation immer mit mindestens zwei Ermittlern. Dies hat einen sehr einfachen Grund. Niemand kann sicher vorhersagen, was die beobachtete Person tun wird, welche Wege sie gehen oder welche öffentlichen Verkehrsmittel sie nehmen wird. Um das Risiko zu verringern, die Zielperson aus den Augen zu verlieren, setzen wir zwei Ermittler ein. In Ballungszentren oder in einer belebten Innenstadt empfehlen wir sogar oftmals bis zu vier Detektive. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Zielperson auch im dichten Gedränge nicht einfach verschwinden kann. Da wir nun jedoch das gleiche Ergebnis in kürzerer Zeit erzielen, ist die vermeintlich teure Variante unter dem Strich die günstigere.

Observation mit zwei Detektiven

  • Unvorhersehbarkeiten abfangen
  • Schnellere Aufklärung
  • Kostengünstigere Ermittlung

Sehr häufig erhalten wir Anfragen zu einer Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, weil unsere Detektive einen Verdacht nicht bestätigen konnten. Insbesondere in Fällen der Untreue in der Partnerschaft, in denen sich der Partner dann doch als treu erwiesen hat, treten unsere Mandanten mit dieser Bitte an uns heran.

Beachten Sie bitte, dass wir nicht garantieren, dass wir einen Verdacht bestätigen. Auch das Gegenteil kann der Fall sein und wir können eindeutig beweisen, dass eine Vermutung unbegründet war. Ungeachtet dessen fallen die Honorare für die Arbeit eines Detektivs nicht für den Erfolg einer Ermittlung an, sondern für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung. Diese Durchführung wird von unserer Detektei lückenlos dokumentiert. Eine Rückerstattung von Honoraren aufgrund eines anderen als des von Ihnen erwarteten Ergebnisses ist demnach ausgeschlossen.

Keine Rückerstattung von Honoraren

  • Leistungen werden in Rechnung gestellt
  • Keine Erfolgsgarantie
  • Ausgeschlossen, weil Ziel nicht erreicht

Je nach Art und Voraussetzungen Ihres Falles kann eine Ermittlung tatsächlich zu einem eindeutigen Ergebnis und somit einem erfolgreichen Abschluss führen. Bei der Aufklärung von Fällen des Fremdgehens haben unsere Detektive in der Tat eine sehr hohe Erfolgsquote und können in der überwältigenden Zahl der Fälle eindeutig eine Antwort geben. Keine seriöse Detektei kann und wird Ihnen jedoch einen Erfolg garantieren. Dazu spielen in jedem Fall zahlreiche Variablen eine zu große Rolle. Ist der gewählte Zeitraum lang genug? Sind Ort und Uhrzeit passend gewählt? Werden die fraglichen Personen tatsächlich angetroffen? Treten andere unvorhersehbare Ereignisse ein? Diese und zahlreiche weitere Faktoren beeinflussen die Aufklärung jedes Falles.

Manchmal kann Ihre Vermutung zutreffen, aber unsere Detektive können während des beauftragten Zeitraumes keinen belastbaren Hinweis ermitteln. In Fällen von Diebstahl beispielsweise können unsere Detektive intensiv observieren, ohne dass der Täter erneut aktiv wird. Dann kann Ihre Vermutung zwar begründet sein, lässt sich jedoch nicht nachweisen.

Ausgehend von diesen Punkten bitten wir Sie zu beachten, dass die von uns in Rechnung gestellten Honorare nicht für den Erfolg einer Ermittlung anfallen, sondern ausschließlich für den Aufwand bzw. für die Durchführung der Leistung.

Keine Erfolgsgarantie

  • Unvorhergesehene Ereignisse
  • Änderung des Einsatzziels
  • Zeitbegrenzung
  • Budgetbegrenzung

Damit wir Ihnen so gut wie möglich helfen können, benötigen wir alle Informationen, die zu dem betreffenden Fall beitragen können. Wenn Sie also Schriftstücke, Fotos oder sonstige Materialien haben, die uns hilfreiche Informationen an die Hand geben können, bringen Sie diese bitte mit.

Stellen Sie Ihr Anliegen so konkret wie möglich dar. Je genauer Sie die Ausgangssituation beschreiben, desto besser können wir unsere Leistungen darauf abstimmen und den Aufwand präziser abschätzen. Überlegen Sie sich bitte auch genau, welche Informationen Sie erhalten möchten oder müssen.

Da wir Ihre Identität prüfen müssen, halten Sie bitte auch ein gültiges Ausweisdokument bereit.

Das sollten Sie vorbereiten

  • Sachdienliche Informationen
  • Fotos
  • Dokumente
  • Absicht der Beauftragung
  • Ausweis oder Pass

Wenn Sie zur Überzeugung gekommen sind, dass Sie Ihr spezielles Anliegen nur mit der Hilfe einer Detektei lösen können, vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin. In diesem Gespräch hören wir uns Ihr Anliegen in aller Ruhe an und können Ihnen dann eine Einschätzung geben, ob unsere Arbeit für Ihren Fall notwendig und erfolgversprechend ist. Wir schlagen Ihnen mögliche Lösungswege vor und erklären Ihnen ausführlich, wie wir vorgehen werden und warum wir dies auf die dargestellte Weise tun. Gerne räumen wir Ihnen auch noch eine Bedenkzeit ein.

Wenn Sie sich dazu entschließen, unsere Detektei zu beauftragen, vereinbaren wir mit Ihnen genau definierte Dienstleistungen und schreiben diese in einem Dienstvertrag nieder. Dazu gehört Art und Umfang der Leistungen, der Zeitraum der Ermittlungen und die angesetzten Kosten. Dieser Vertrag wird von Ihnen und uns unterschrieben. Anschließend beginne wir mit unserer Arbeit, über deren Zwischenstand wir Sie – auf Wunsch – ständig unterrichten. Nach Abschluss unserer Ermittlungsarbeiten legen unsere Detektive alle erhaltenen Erkenntnisse in einem schriftlichen Bericht nieder. Selbstverständlich

Beauftragung der Detektei

  • Ausführliches Beratungsgespräch
  • Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten
  • Bedenkzeit
  • Vertragsschluss
  • Durchführung der Ermittlungen
  • Berichterstattung
  • Abschließende Fragen klären

Selbstverständlich garantieren wir Ihnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Gegenüber allen Personen außerhalb unserer Detektei bleiben Sie als Auftraggeber natürlich vollkommen anonym. Lediglich unser Chefdetektiv erfährt Ihre persönlichen Daten, da diese für die Rechnungsstellung benötigt werden. Selbst die ermittelnden Detektive erhalten nur die Daten, die unbedingt notwendig sind, um einen Auftrag auszuführen.

Datenschutzgarantie

  • DEKRA-kontrollierter Datenschutz
  • Datenschutz nach BDSG
  • Anonymität nach außen

Ja und Nein. Es ist leider nicht möglich unsere Detektei anonym zu kontaktieren und einen Auftrag zu erteilen. Schließlich müssen auch wir verifizieren können, wer uns beauftragt und ob tatsächlich die Voraussetzung des berechtigten Interesses erfüllt ist. Sie können jedoch gegenüber unserer Detektei anonym bleiben, wenn Sie eine Beauftragung über Ihren Rechtsanwalt vornehmen. Dann tritt Ihr Anwalt als Auftraggeber auf.

Anonyme Beauftragung

  • Als Einzelperson nicht möglich
  • Auftrag über Rechtsanwalt möglich

Ja, die Detektei DeFacto ist für Sie nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa im Einsatz. Wenn Art um Umfang Ihres Falles es erfordern, arbeiten unsere Detektive auch weltweit für Sie.

Wir ermitteln für Sie

  • in Deutschland
  • in Europa
  • weltweit

Im einfachsten Fall endet ein Auftrag natürlich dann, wenn das Ziel des Auftrages erreicht wurde. Dies ist gleichzeitig auch der Idealfall. Selbstverständlich können Sie jederzeit einen Auftrag beenden. Wenn Sie uns schriftlich bestätigen, dass wir unsere Arbeiten einstellen sollen, beenden wir die Durchführung Ihres Auftrages umgehend.

Ein Auftrag kann selbstverständlich auch dann enden, wenn das Kosten- oder Zeitlimit erreicht wurde. Wenn Sie mit uns einen Pauschalpreis vereinbaren und – beispielsweise – vier Einsatztage beauftragen, führen wir Ihren Auftrag auch höchstens während dieser vier Einsatztage durch.

Ein Auftrag endet, wenn

  • Auftragsziel erreicht
  • Zeitlimit erreicht
  • Budget aufgebraucht

Sie können mit uns vereinbaren, dass eine tägliche Berichterstattung erfolgt. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn es um einen Fall geht, in welchem schnelles Handeln auf neue Gegebenheiten notwendig ist. Andernfalls erhalten Sie nach Abschluss unserer Arbeiten einen ausführlichen schriftlichen Bericht, der neben den Aussagen unserer Detektive auch noch – falls erforderlich – eine Fotodokumentation enthält.

Berichterstattung der Detektei

  • Regulär nach Auftragsabschluss
  • Im Einzelfall täglich

Sie erhalten von der Detektei DeFacto gerichtsverwertbar dokumentierte Beweise. Das bedeutet auch, dass wir als seriöse Detektei zu keinerlei Ermittlungsmaßnahmen greifen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dies wird bereits durch die regelmäßige Qualitätskontrolle der DEKRA sichergestellt.

Beachten Sie bitte: in der Regel beziehen Gerichte die Dokumentation einer Detektei in Ihre Urteilsfindung mit ein. Niemand kann Ihnen jedoch garantieren, dass dies tatsächlich geschieht. Sie erhalten jedoch von uns in jedem Falle Berichte und Dokumentationen, die von den Gerichten als Beweismittel vorgelegt werden können.

Gerichtsverwertbare Beweise

  • Lückenlose Dokumentation
  • Belastbare Beweisführung
  • Zeugenaussagen der Ermittler

Ein Detektiv hat keinerlei Sonderrechte gegenüber einem anderen Bürger. Er bewegt sich innerhalb der juristischen Grenzen, die auch für jeden anderen Staatsbürger gelten, der nicht von Berufs wegen über eine Sonderstellung verfügt, wie dies etwa bei einem Polizisten der Fall ist. Daher darf ein Detektiv genau das, was auch Sie dürfen. Und ihm ist verboten, was auch Ihnen verboten ist.

Was darf der Detektiv?

  • Keinerlei Sonderrechte
  • taatsbürgerliche Rechte

Jeder Detektiv hat im Normalfall die Fähigkeiten und das Wissen, einen GPS-Sender beispielsweise an einem Fahrzeug anzubringen und auf diese Weise ein genaues Bewegungsprofil zu erstellen. Aber: der Einsatz von GPS-Technik zur verdeckten Überwachung einer Person ist nicht erlaubt. Aus diesem Grunde bieten wir diese Dienstleistung auch nicht an. Keine seriöse Detektei wird Ihnen dieses illegale Mittel zur Lösung Ihres Problems vorschlagen.

Das Global Positioning System (GPS)

  • Vom US-Militär entwickelt
  • Seit 2000 zivil genutzt
  • Exakte Positionsbestimmung
  • Verdeckte Überwachung strafbar
  • Urteil des BGH


Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Wenn Sie uns eine Nachricht senden möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden Sie es ab. Wir erhalten dann umgehend Ihre Mitteilung und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Bitte geben Sie neben Ihrer Nachricht mindestens eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail, Telefonnummer) an, damit wir Sie kontaktieren können. Geben Sie bitte auch an, ob wir Sie per E-Mail oder per Telefon kontaktieren dürfen.

Kontakt und Rückruf