Detektei Defacto prüft die Bonität

Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland gelten als überschuldet, können also ihre Verbindlichkeiten in absehbarer Zeit nicht begleichen. Allein 2015 führten die Schulden über 100.000 Menschen in die Privatinsolvenz. Seit 2010 mussten in Deutschland mehr als 700.000 Bürger diesen Weg wählen. Diese Situation ist ein eindeutiger Grund für Sie, die Zahlungsfähigkeit eines Menschen zu prüfen, wenn Sie Vermieter sind oder einen anderweitigen langfristigen Vertrag aushandeln, bei dem es um viel Geld geht. Unsere Detektei unterstützt Sie bei der Feststellung der Bonität einer Person. Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch an.

Bonitätsermittlung

Bonitätsermittlung – Bonitätsprüfung – Kreditwürdigkeit Im alltäglichen Leben gibt es viele Anlässe, die Zahlungsfähigkeit einer Person zu prüfen. Und auch wenn dies nicht unbedingt zu den angenehmsten Dingen zählt, die einem Menschen widerfahren können, so handelt es sich bei einer Bonitätsprüfung durchaus um einen normalen und vor allem legalen Vorgang. Wenn Sie beispielsweise in einem Elektronikmarkt ein etwas teureres Gerät erstehen und dies in Raten zahlen möchten, wird Ihre Zahlungsfähigkeit schon beinahe automatisch ermittelt.

Auch Vermieter möchten oftmals vor dem Abschluss eines Mietvertrages erfahren, ob der potentielle Mieter in der Lage ist, die fällige Miete jeden Monat zu überweisen. Aber auch in anderen Situationen kann eine Bonitätsprüfung Ihre Investitionen schützen.

Ihre DeFacto-Vorteile

  • Diskrete Personenüberprüfung
  • Zuverlässige Einschätzung
  • Schnelle Ergebnisse
  • Gute Entscheidungshilfe

Allgemeine Überprüfung

Vor allem im Rahmen der Vermietung und Verpachtung gerade von hochwertigen Mietgegenständen ist es ratsam, im Vorfeld eine Bonitätsprüfung des Mieters in Betracht zu ziehen. Dazu ermittelt unsere Detektei zum einen die berufliche Situation des zu Überprüfenden einschließlich dessen Historie.

So können wir feststellen, ob die fragliche Person häufiger den Arbeitsplatz gewechselt hat und somit möglicherweise ein eher unzuverlässiger Arbeitnehmer ist. Sollte es sich bei der fraglichen Person um einen Unternehmer handeln, stellen unsere Privatdetektive fest, wie lange das betreffende Unternehmen bereits am Markt tätig ist und wie sich dessen wirtschaftliche Situation gestaltet. Hierbei kann unsere Privatdetektei auch feststellen, ob das Unternehmen Verbindlichkeiten eingegangen ist und ob diese regelmäßig und fristgerecht ausgeglichen werden.

Personenüberprüfung

In einer weitergehenden Prüfung stellen wir die direkten persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der betreffenden Person fest. Wir beantworten die Fragen, ob es vielleicht laufende Kredite gibt, die regelmäßig bedient werden müssen und stellen gleichzeitig fest, wie zuverlässig diese bedient werden. Außerdem überprüfen wir die historischen Verhältnisse, indem wir die finanzielle Vorgeschichte des zu Überprüfenden durch die Zusammenarbeit mit zahlreichen Auskunfteien beleuchten. Die Ergebnisse unserer Untersuchungen leiten wir in ausführlichen schriftlichen Auswertungen an Sie weiter und helfen Ihnen dadurch, Ihr Risiko z.B. bei Vermietungen und Verpachtungen zu minimieren.

Berechtigtes Interesse

Auskünfte über die Vermögensverhältnisse und die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse unterliegen – wie viele andere personenbezogene Daten – in Deutschland den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Aus diesem Grunde dürfen auch wir nicht in jedem beliebigen Fall eine Auskunft über eine bestimmte Person einholen und schon gar nicht an Sie übergeben. Die einzige Ausnahme hiervon ist ein berechtigtes Interesse, welches Sie nachweisen können müssen. Nur wenn Sie einen trifftigen Grund haben, in den Besitz dieser Daten zu kommen, dürfen Sie diese auch erhalten.

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