Detektei DeFacto hilft bei Schulpflichtverletzung
Nichts ist für ein Kind wichtiger als das Lernen. Vom ersten Tag des Lebens an lernt ein Kind ständig dazu. Auch der regelmäßige Besuch einer Schule gehört zu diesem wichtigsten Lebensabschnitt dazu, wenn Wissen und Fähigkeiten angeeignet und verfeinert werden. Nur der lernende junge Mensch wird später in der Lage sein, selbständig Dinge und Sachverhalte zu beurteilen und zu hinterfragen. Darum gehen unsere Detektive jedem Hinweis auf eine Schulpflichtverletzung engagiert und eindringlich nach. Kennen Sie einen Fall, hinter dem sich möglicherweise eine Verletzung der Schulpflicht verbirgt? Rufen Sie uns umgehend an und vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin. Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig.
Schulpflichtverletzung ist Kindeswohlgefährdung
Schulpflicht – Schulpflichtverletzung Während viele andere Staaten weltweit lediglich eine Unterrichts- oder Bildungspflicht kennen, die nicht notwendigerweise an den Besuch einer regulären Schule geknüpft sein muss, ist die Pflicht aller Minderjährigen zum Besuch einer Schule in der Bundesrepublik Deutschland recht eindeutig geregelt.
Da in Deutschland nicht der Staat sondern die Bundesländer die Hoheit über die schulische Bildung besitzen, ist die Schulpflicht in allen sechzehn Landesverfassungen geregelt. Im Allgemeinen sehen die Landesgesetze jedoch vor, dass jedes Kind ab sechs Jahren für mindestens neun Jahre verpflichtet ist, eine Schule zu besuchen.
Dies bedeutet aber im Gegenzug auch, dass Eltern verpflichtet sind, Ihr schulpflichtiges Kind an einer Schule anzumelden und dafür zu sorgen, dass es diese auch regelmäßig besucht.
Dies schliesst auch schulische Veranstaltungen wie etwa Klassenfahrten oder sonstige Ausflüge abseits des normalen Unterrichts mit ein. Wenn Sie die Befürchtung haben, dass ein Ihnen bekanntes Kind nicht regelmäßig die Schule besucht, können wir Ihnen schnell Klarheit verschaffen. Ebenso können unsere Privatdetektive die Hintergründe aufklären, wenn Ihr eigenes Kind wiederholt oder gar regelmäßig dem Unterricht fern bleibt.
Schule ist Pflicht
Jedes Kind in Deutschland ist bis zu seiner Volljährigkeit schulpflichtig. Wenn diese Pflicht zum Besuch einer Schule jedoch verletzt wird, muss unterschieden werden, ob dies vom Schüler selbst ausgeht oder ob ein Verschulden der Erziehungsberechtigten vorliegt. Entscheidet der Schüler, dass er nicht länger eine Schule besuchen möchte, so können in der Regel nur dann Bußgelder festgesetzt werden, wenn das Kind bereits strafmündig ist. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn der Verstoß durch die Sorgeberechtigten begangen wurde. Je nach Bundesland können Bußgelder in einer Höhe von bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden. Einige Landesschulgesetze sehen in schweren Fällen gar eine Freiheitsstrafe bis zu einem halben Jahr vor. Nehmen die Verstöße hingegen drastische Ausmaße an, kann das Kind zwangsweise zur Schule gebracht werden. Und die Spitze der Ordnungsmaßnahmen, die im Falle einer anhaltenden Schulpflichtverletzung verhängt werden können, ist die Entziehung der Personensorge durch ein Familiengericht.
Bildung ist ein Recht
Es gibt mehrere Regelwerke, die das Recht auf Bildung unzweideutig formulieren. Dazu gehört zum einen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus wird ein solches Recht auch in Artikel 14 der europäischen Menschenrechtscharta festgelegt. Und nicht zuletzt sieht auch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen das Recht auf Bildung vor, welches damit eines der fundamentalen Menschenrechte ist.
Die Schulpflicht besteht aus
- Schulanmeldungspflicht
- Schulwahl
- Teilnahmepflicht
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder nicht in die Schule schicken oder diese sogar bewußt von einer Schule fernhalten. Dies kann zum einen persönliche oder weltanschauliche Gründe haben, zum andern jedoch auch religiös motivierte Ursachen besitzen. Es ist jedoch vollkommen gleichgültig, welche Gründe vorliegen. Keiner dieser Gründe darf toleriert werden, denn bei allen handelt es sich um einen Verstoß gegen die allgemeine Schulpflicht.
Wir gehen Ihrem Verdacht nach
Wenn Sie beobachtet haben, dass ein Ihnen bekanntes Kind nicht regelmäßig oder gar nicht die Schule besucht, kann ein schnelles Eingreifen hier sinnvoll sein, um zunächst einmal die Hintergründe dieses Fehlverhaltens zu beleuchten. Denn so kann nicht nur schnellstmöglich geklärt werden, ob eine weitere Gefährdung für das Kind besteht, sondern was der Grund der Schulpflichtverletzung ist.
Ihre DeFacto-Vorteile
- Erfahrene Detektive
- Langjährige Privatdetektei
- Umfassendes Leistungsspektrum
- Immer in Ihrer Nähe
- 24 Stunden Einsatzbereitschaft
Eine Frage des Kindeswohls
Gerade wenn es um das Wohl von Kindern geht, sind unsere Detektive stets höchst engagiert und versuchen entsprechende Sachverhalte so schnell wie möglich aufzuklären. Hierbei ermitteln unsere Privatdetektive nicht nur eine Verletzung der Schulpflicht, sondern gehen auch weiteren Fällen einer eventuellen Gefährdung des Kindeswohls nach. Wenn Sie in Fällen derartiger Vorkommnisse Gewissheit brauchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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