Unterhaltsrecht

Unterhalt - Streitthema Nummer eins

Unterhaltsrecht

Detektei DeFacto hilft Unterhaltsrecht durchzusetzen

Es gibt kaum eine Trennung oder Scheidung, die ohne die Frage nach dem Unterhalt auskommt. Und während es über die Zahlung von Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder im Normalfall keinerlei Diskussionen geben sollte, entbrennt der eigentliche Streit meist bei dem Thema Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt. Meist betrachten die finanziell schlechter gestellten Partner den eigenen Unterhalt immer noch als Grundrecht. Oder der Unterhaltsschuldner kommt seiner eindeutigen Pflicht zur Zahlung aufgrund einer fiktiven „Notlage“ nicht nach. Die Detektei DeFacto hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte in einem Unterhaltsprozess durchzusetzen. Gerne können Sie uns auch über Ihren Rechtsanwalt kontaktieren und ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Unterhalt ist soziale Absicherung

Treuetest – Treue – Fremdgehen: Die Leistung von Unterhalt als Mittel der sozialen Fürsorge für Angehörige, Kinder und Familienmitglieder ist keineswegs eine moderne Erfindung. Schon im antiken Griechenland war diese Idee längst bekannt und findet sich sogar in bekannten Texten wie etwa dem hippokratischen Eid wieder.

Dieser schrieb bereits die Versorgung des eigenen Lehrers im Falle der Bedürftigkeit vor. Im Grunde bezeichnete der Unterhalt die Verpflichtung des Einzelnen, durch seine Arbeitsleistung die Existenz eines anderen ganz oder teilweise zu sichern. Dieses Prinzip gilt bis heute und ist wohl eines der umstrittensten Themen im Familienrecht, gerade für die Unterhaltspflichtigen.

Die wohl üblichste Form der Unterhaltsleistung nach einer Trennung ist die Zahlung von Kindesunterhalt. Diese Form des Unterhalts ist durch die Düsseldorfer Tabelle weitestgehend geregelt, die zwar keine Gesetzeskraft besitzt, jedoch in gerichtlichen Entscheidungen als Richtlinie regelmäßig herangezogen wird. Dennoch kommt es vor, dass die Schuldner von Kindesunterhalt diesen nicht bezahlen. Die Begründung ist meist ein geringes oder fehlendes Einkommen.

Eine weitere und weitaus umstrittenere Form des Unterhalts ist der Trennungsunterhalt bzw. der nacheheliche Unterhalt. Gerade der Unterhaltspflichtige ist in den meisten Fällen nicht bereit, diesen zu zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Trennung nicht einvernehmlich war.

Privatdetektive ermitteln in Unterhaltsfragen

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Ex-Partner Ihnen bzw. Ihrem Kind den Unterhalt zu unrecht verweigert und finanziell tatsächlich erheblich besser dasteht, als er angibt, finden unsere Privatdetektive dies schnellstmöglich für Sie heraus. Oft kann schon eine einfache Observation aufschlussreiche Hinweise auf die Lebensumstände und die aktuelle finanzielle Situation einer Person geben. Wenn sich beispielsweise nachweisen lässt, dass diese Person regelmäßig einen festen Arbeitsplatz aufsucht, ist nicht davon auszugehen, dass hier kein Einkommen vorliegt.

Trennungsunterhalt gilt nicht uneingeschränkt

Nach einer Trennung ist der finanziell besser gestellte Partner dazu verpflichtet, den anderen zu unterstützen. Diese Verpflichtung entsteht aus der Tatsache, dass beide Partner vor der Trennung eine Bedarfsgemeinschaft gebildet und sich auch gegenseitig unterstützt haben. Mit dem Trennungsunterhalt muss dies natürlich aufgefangen werden, auch wenn vielen Unterhaltsschuldnern die Zahlung einer Unterhaltsleistung an den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin aus nachvollziehbaren Gründe nicht immer gefällt. Dennoch sollten Sie stets überprüfen, ob sie wirklich zur Gewährung von Unterhaltsleistungen an Ihren Ex-Partner bzw. Ihre Ex-Partnerin verpflichtet sind.

Die Unterhaltspflicht kann entfallen bei

  • etwa gleichem Einkommen
  • einer kurzen Ehezeit
  • neuer Lebensgemeinschaft
  • strafbarem Verhalten
  • herbeigeführter Bedürftigkeit

Verfügt Ihre Ex-Partnerin beispielsweise über ein eigenes Einkommen, welches zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht, sind Sie möglicherweise überhaupt nicht verpflichtet, sie noch zusätzlich zu unterstützen. Verschweigt Ihre Ex-Partnerin oder Ihr Ex-Partner jedoch auch noch eventuell vorhandenes Vermögen oder Einkommen, ist der Anspruch auf Trennungsunterhalt schon beinahe automatisch verwirkt. Doch auch eine Straftat gegen den Unterhaltsschuldner, also im Zweifel gegen Sie, kann zum Erlöschen der Unterhaltsverpflichtung führen. Dazu muss es sich nicht einmal um eine schwere Straftat handeln. Allein eine Verleumdung oder eine üble Nachrede können bereits Grund genug sein, um ein Gericht zu überzeugen.

Wir decken ein Fehlverhalten zuverlässig auf

Unsere Privatdetektive können Ihnen dabei zur Seite stehen, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir ermitteln eventuell vorhandenes Einkommen, stellen den Lebenswandel Ihrer Ex-Partnerin fest und können in der Regel in kurzer Zeit aufklären, ob Sie wirklich zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet sind. Ihr Ex-Partner war bisher eher mit seinem Job verheiratet als mit Ihnen und ist nun auf einmal arbeitslos und verlangt von Ihnen Unterhalt? Dann prüfen unsere Privatdetektive, ob der Verlust des Arbeitsplatzes, der zur Bedürftigkeit geführt hat, möglicherweise mutwillig erreicht wurde. Denn auch dann sind Sie unter Umständen nicht mehr an Ihre Unterhaltspflicht gebunden.

Ihre DeFacto-Vorteile

  • Erfahrene Detektive
  • Zuverlässige Privatdetektei
  • Umfassendes Leistungsspektrum
  • Gerichtsverwertbare Dokumentation
  • Immer in Ihrer Nähe
  • 24/7 Erreichbarkeit
  • Bundesweite Ermittlungen

Beachten Sie bitte auch, dass jeder Partner nach der Trennung angehalten ist, ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben aufzubauen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Schaffung eines eigenen Einkommens. Bleiben hier die notwendigen Bestrebungen aus, begründet dies im Zweifel ebenfalls eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gegen Sie.

Natürlich ist eine Minderung oder ein Wegfall der Unterhaltspflicht nicht nur an ein Fehlverhalten des jeweils anderen gebunden. Haben Sie beispielsweise gemeinsame Kinder, muss ebenfalls geprüft werden, ob diese durch einen geringeren Unterhalt an den betreuenden Elternteil nicht unnötig benachteiligt oder gar gefährdet werden. Darum ist jede einzelne Situation sorgfältig zu überprüfen und muss im Einzelfall entschieden werden. Dazu gehört selbstverständlich auch die professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Unsere Detektei kann Ihnen Beweise liefern, die Sie benötigen. Letztlich relevant ist jedoch nur der Richterspruch.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten

Als Privatdetektei können wir Ihnen schnell und zuverlässig helfen, wenn es um die Aufklärung von Einkommensverhältnissen und die Ermittlung von Lebensumständen geht. Wir können und dürfen Ihnen jedoch keinerlei rechtliche Beratung in Sachen Unterhaltsansprüchen und Unterhaltsrecht geben. Lassen Sie sich darum bitte immer von einem Rechtsanwalt bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten beraten.

Bitte beachten Sie:

Die Detektei DeFacto kann und darf Ihnen keine rechtliche Beratung erteilen. Für alle Fragen bezüglich Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalts ziehen Sie bitte stets einen Rechtsanwalt zu Rate.

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