Person untersucht Dokumente mit einer Lupe an einem Schreibtisch, symbolisiert Abrechnungsbetrug.

Detektei DeFacto ermittelt bei Abrechnungsbetrug

Abrechnungsbetrug, Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug kommt im Allgemeinen in Deutschland sehr häufig vor. Dabei ist „Abrechnungsbetrug“ im Grunde lediglich eine umgangssprachliche Bezeichnung für – vorsätzlich oder fahrlässig – unrichtig eingereichte Spesen-, Bewirtungs- oder Reisekostenabrechnungen beim Arbeitgeber.

Auch die Abrechnung von Bewirtungskosten fällt in diese Kategorie. Darüber hinaus lässt sich auch der Arbeitszeitbetrug in diese Auflistung einordnen. Ein solches Verhalten wird vom Verursacher gemeinhin als Kavaliersdelikt angesehen. Tatsächlich kann einem Unternehmen jedoch erheblicher finanzieller Schaden entstehen, wenn solche Vorgehensweisen auf Dauer durchgeführt werden.

Spesenbetrug häufig bei Außendienstmitarbeitern

Der Spesenbetrug kommt vor allem bei festangestellten Außendienstmitarbeitern vor, da diese im Rahmen ihrer Tätigkeiten überdurchschnittlich viele Freiheiten besitzen und selten konkret durch den Arbeitgeber bzw. die zuständigen firmeninternen Stellen kontrolliert werden können. Zusatzkosten wie etwa Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen werden in der Regel erstattet. Ebenso wird vielfach die gefahrene Kilometerleistung abgerechnet, wenn Dienstreisen etwa mit dem eigenen PKW vorgenommen wurden. Schon an dieser Stelle wird das mögliche Betrugspotential deutlich.

Wenn hier unrichtige Angaben vom jeweiligen Mitarbeiter gemacht werden, geht dies immer zu Lasten des Unternehmers. Wenn ein Mitarbeiter Reisekostenabrechnungen vorlegt, die falsche Kilometerangaben enthalten oder Abrechnungen für Übernachtungen, die nicht genutzt wurden, dann findet bereits ein Betrug statt. Dies ist nicht nur eine Schädigung des Arbeitgebers, sondern immer auch der Grund für eine Kündigung, weil das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber unwiederbringlich belastet wird.

Überprüfungspflicht des Arbeitgebers

Es stellt sich jedoch immer die Frage, ob die falschen Angaben die Folge einer Oberflächlichkeit oder Fahrlässigkeit waren oder durch Vorsatz entstanden sind. Ebenso ist zu berücksichtigen, ob der Arbeitgeber ein eventuelles Fehlverhalten bereits frühzeitig erkennt oder die Abrechnungen seiner Mitarbeiter über längere Zeiträume schlicht durchwinkt. Denn vor allem in letzterem Falle können Gerichte auch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers in einem arbeitsrechtlichen Verfahren anerkennen und das Urteil entsprechend mildernd für den Beklagten fällen. In einem solchen Fall kann ein Arbeitsgericht eine fristlose Kündigung zurückweisen und die Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist und die Zahlung einer möglicherweise zustehenden Abfindung vom Arbeitgeber verlangen.

Welche Angaben können unrichtig sein?

  • Bewirtungskosten
  • Übernachtungskosten
  • Weitere Reisekosten
  • Angegebene Arbeitszeit
  • Gefahrene Kilometerleistung

Jedem Arbeitgeber ist also anzuraten, die Spesenabrechnungen der Mitarbeiter im Rahmen der Möglichkeiten zu kontrollieren und diese Kontrolle auch zu belegen. Unsere Wirtschaftsdetektei berät Sie gern zu den möglichen Kontrollmechanismen und der Einrichtung eines Kontrollsystems in der entsprechenden Abteilung Ihres Unternehmens. Im Rahmen einer externen Revision übernimmt unsere Detektei auch die Prüfung der eingereichten Abrechnungen.

Arbeitszeitbetrug

Ein Schaden für den Unternehmer entsteht bereits dann, wenn ein Mitarbeiter Arbeitszeit abrechnet, die er überhaupt nicht geleistet hat. Die Möglichkeit zu dieser Form des Betrugs haben vor allem Mitarbeiter, die sehr viel im Außendienst tätig sind und bei denen der Arbeitgeber nur sehr schlecht die Möglichkeit hat, einen Arbeitszeitbetrug festzustellen. Meistens bleibt diese Art der falschen Abrechnung unentdeckt, solange die Zielvorgaben von den jeweiligen Mitarbeitern erfüllt werden und es nicht zu Unregelmäßigkeiten kommt. Stellt sich jedoch später doch einmal eine – mitunter eklatante – Differenz zwischen geplanten Umsätzen und den tatsächlichen Werten ein, folgt oft das böse Erwachen für den Arbeitgeber.

Ihre DeFacto-Vorteile

  • Erfahrene Wirtschaftsdetektei
  • Unverbindliche Erstberatung
  • Ergebnisorientierte Arbeitsweise
  • Umfassendes Leistungsspektrum
  • Ermittlungen in allen Branchen
  • Gerichtssichere Beweise
  • Bundesweite Tätigkeit
  • Internationale Ermittlungen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter ungenau abrechnet, überprüfen unsere Wirtschaftsdetektive den fraglichen Mitarbeiter während eines festgesetzten Zeitraums und beobachten dessen Aktivitäten. Durch einen lückenlosen Bericht, den wir durch fotografische oder ähnliche Beweise untermauern, erhalten Sie die Möglichkeit eines Vergleichs zwischen der tatsächlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters und dessen eigenen Angaben.

Unsere Wirtschaftsdetektive ermitteln für Sie, ob sich die Abrechnungen Ihrer Mitarbeiter mit den Tatsachen decken. Wir ermitteln den Tagesablauf, angefallene Kosten und gefahrene Kilometer und geben Ihnen so die Möglichkeit, die Angaben Ihrer Mitarbeiter zu überprüfen. Alle unsere Ermittlungsergebnisse erhalten Sie selbstverständlich in gerichtsverwertbarer Form, so dass Sie diese in eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen verwenden können.

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