Betrügerische Krankmeldung

Lohnfortzahlungsbetrug

Betrügerische Krankmeldung

Detektei DeFacto ermittelt bei betrügerischer Krankmeldung

Gerade in Zeiten knapper Haushaltskassen sind Schwarzarbeit, unerlaubte Nebentätigkeiten und betrügerische Krankmeldungen zu einem Problem geworden. So suchen vor allem – aber bei weitem nicht ausschließlich – Menschen mit einem geringeren Einkommen Möglichkeiten, sich zusätzliche Einnahmequellen zu sichern.

Oftmals greifen sie dann zu wenig legalen Mitteln und gehen einer weiteren Tätigkeit nach, während der eigentliche Arbeitgeber annimmt, dass der Mitarbeiter durch die eingereichte Krankmeldung tatsächlich zu Hause seiner Genesung entgegensieht. Durch die unerlaubte Nebentätigkeit betrügen diese Angestellten dann nicht nur den Staat, die Sozialkassen und Steuerzahler um entgangene Steuern und Abgaben, sondern auch noch den eigenen Arbeitgeber.

Während in einigen Arbeitsverträgen durchaus eine Nebentätigkeit neben dem eigentlichen Angestelltenverhältnis erlaubt sein kann, sehen es die meisten Arbeitgeber nicht gerne, wenn Arbeitskraft und Gesundheit der Mitarbeiter nicht in vollem Umfang dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist durchaus nachvollziehbar, denn die Arbeitskraft der Mitarbeiter ist schließlich mithin die wichtigste Ressource, über die ein Unternehmen verfügen kann.

Lockt jedoch die Aussicht auf ein Extraeinkommen, täuschen Arbeitnehmer schon einmal eine Krankheit vor und arbeiten dann tatsächlich für einen anderen Auftraggeber. Dass dies ein Grund für eine fristlose Kündigung ist, versteht sich von selbst. Möglicherweise ist einer Ihrer Mitarbeiter auch tatsächlich von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden, geht jedoch trotzdem einer weiteren Tätigkeit nach. In solchen Fällen ermitteln unsere Wirtschaftsdetektive die Umstände der Tätigkeit und verschaffen Ihnen in kurzer Zeit Klarheit.

Gründe gibt es viele

Warum sich ein Mitarbeiter zu unrecht krankmeldet, kann durchaus verschiedene Ursachen haben. Zum einen können die „üblichen Verdächtigen“ wie eine akute Unlust oder eine durchgefeierte Nacht einen Grund darstellen. Andererseits besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der betreffende Mitarbeiter schlicht Verpflichtungen nachkommen muss, die entweder privater Natur sind oder die bereits aus einer Nebentätigkeit heraus entstanden sind. Natürlich ist jeder einzelne dieser Gründe – mit Ausnahme einer tatsächlichen Krankheit – ein Betrug des Arbeitgebers und unter keinen Umständen zu entschuldigen. Schließlich bedeutet eine vermeidbare Abwesenheit eines Mitarbeiters entweder eine Mehrbelastung der übrigen Angestellten, da diese die zusätzlich anfallende Arbeit übernehmen müssen. Auf der anderen Seite kann es bei einer schwierigen Personalsituation dazu kommen, dass Aufgaben einfach unerledigt bleiben und dem Unternehmen auf diese Weise wertvoller Umsatz entgeht.

Gründe für betrügerische Krankmeldung

  • Vorgetäuschte Krankheit
  • Unerlaubte Nebentätigkeit
  • Bewerbung bei Konkurrenten
  • Mobbing

Ein weiterer Grund, den Sie unbedingt in Betracht ziehen sollten, ist Mobbing am Arbeitsplatz. Durch das fortgesetzte verletzende Verhalten von Arbeitskollegen kann ein Mitarbeiter tatsächlich krank werden oder zumindest jegliche Motivation für eine Weiterführung seiner Aufgaben verlieren. Hier ist es wichtig, dass nicht der fehlende Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen wird, sondern diejenigen Angestellten, die sich inadäquat verhalten haben.

Achten Sie auf Hinweise

Häufig beobachten Sie selbst erste Hinweise, die Sie misstrauisch werden lassen. Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter häufiger und für längere Zeit krankmeldet, kann dies ein erstes Indiz sein. Umgekehrt dürfen Sie als Arbeitgeber natürlich niemals so weit gehen, einen tatsächlich ernsthaft erkrankten Mitarbeiter unter Generalverdacht zu stellen. Ein Vertrauensverlust in der Gemeinschaft der Angestellten wäre Ihnen so in jedem Falle sicher.

Anzeichen betrügerischer Krankmeldung

  • Häufige Krankmeldungen
  • Länger andauernde „Erkrankungen“
  • Häufige Erkrankung im Urlaub

Sie sollten jedoch darauf achten, ob sich Mitarbeiter wiederholt während des Urlaubs krankschreiben lassen. Und wenn Sie darüber hinaus Hinweise von einem anderen Mitarbeiter oder Bekannten erhalten, verfestigen sich die Anzeichen. Die Gründe für ein solches Verhalten können vielfältig sein. Möglicherweise möchte sich der Mitarbeiter durch eine vorgetäuschte Krankheit im Urlaub lediglich weitere Urlaubstage erschleichen. Vielleicht steckt hinter dem Verhalten des Mitarbeiters auch der Wechsel in einen anderen Betrieb und die „Krankheit“ dient Vorstellungsgesprächen oder Probearbeitstagen. Welche Gründe auch immer dahinter stecken mögen, es handelt sich in jedem Falle um Umstände, die eine Kündigung in den meisten Fällen unumgänglich machen.

Unsere Detektive klären auf

Unsere Detektive beobachten den Tagesablauf des fraglichen Mitarbeiters und protokollieren jeden Schritt. Durch fotografische oder videogestützte Beweise untermauern sie die Beweisführung. So kann bereits nach kurzer Zeit sichergestellt werden, ob und welcher Tätigkeit der Mitarbeiter nachgeht. Besonderen Wert legen wir auf die genaue Feststellung des zeitlichen Umfangs und der Art der fraglichen Nebentätigkeit, da diese Angaben in gerichtlichen Prozessen häufig ausschlaggebend sind. Ein Mitarbeiter, der sich wegen eines schmerzhaften Rückenleidens krankmeldet, wird kaum auf einer Baustelle einen ganzen Tag lang schwere Lasten tragen können. Darum liefern unsere Detektive Ihnen neben den üblichen fotografischen Beweisen einen lückenlosen Bericht.

Ihre DeFacto-Vorteile

  • Erfahrene Detektive
  • 24 Stunden Einsatzbereitschaft
  • Bundesweiter Einsatz

Sie brauchen einen Verdacht

In der jüngeren Vergangenheit ergingen einige für dieses spezielle Thema interessante Gerichtsurteile, darunter auch vom höchsten deutschen Arbeitsgericht. Die Rechtsprechung ist sich jedoch sehr einig, dass der Arbeitgeber einen konkreten und vor allem dokumentierbaren Verdacht benötigt, um eine Überwachung von Mitarbeitern – auch durch einen Detektiv – zu rechtfertigen.

Sie dürfen Ihre Mitarbeiter demnach nur dann in dem Maße kontrollieren, wenn Sie als Arbeitgeber einen Verdacht haben, der sich festhalten und belegen lässt. Verlassen Sie sich allein auf Ihr Bauchgefühl, kann dies unter Umständen teuer für Sie werden. Im Falle einer unrechtmäßigen Überwachung eines Mitarbeiters haben Sie als Chef nämlich nicht nur eine illegale Handlung begangen, sondern sind im Zweifel gegenüber dem fraglichen Mitarbeiter auch schadenersatzpflichtig. Dies gilt insbesondere dann, wenn während der Überwachung heimlich Bild- oder Tonaufnahmen angefertigt wurden. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters wiegt in diesem Falle nämlich schwerer als Ihr „undefinierter“ Verdacht.

Wussten Sie,…

…dass Sie belastbare Verdachtsmomente benötigen, um die Observation eines Mitarbeiters durch einen Detektiv zu rechtfertigen?

Vorsicht bei provoziertem Verhalten

Sollte sich Ihr Verdacht so sehr bestätigt haben, dass eine Überwachung des Mitarbeiters gerechtfertigt ist, dürfen Sie oder die von Ihnen beauftragten Detektive auch nur genau das tun. Sie sollten es vermeiden, den Mitarbeiter durch eine fingierte Arbeitsanfrage zu einem illegalen Verhalten zu verleiten, da ein Gericht Ihnen auch dies im Zweifel negativ auslegen könnte. Die Argumentation, dass der krankgemeldete Mitarbeiter ohne Ihre vorgetäuschte Anfrage gar keine Nebentätigkeit durchgeführt hätte, kann durchaus schlüssig sein.

Wir beraten bei betrügerischer Krankmeldung

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anfangsverdacht ausreicht, um einen Mitarbeiter während einer Krankheit zu kontrollieren, beraten Sie unsere Detektive gerne. Wir können Ihnen gezielt helfen und analysieren die vorliegenden Fakten. Nur dann, wenn diese ausreichend stichhaltig sind, treten unsere Detektive für Sie in Aktion. Dadurch unterscheiden wir uns von den zahlreichen dubiosen Ermittlern am Markt und schützen vor allem Sie und Ihr Unternehmen vor negativen juristischen Folgen.

Ihre DeFacto-Vorteile

  • Professionelle Wirtschaftsdetektive
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  • Unverbindliche Erstberatung
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