Diebstahl im Unternehmen

Betrug und Unterschlagung

Diebstahl

Detektei DeFacto ermittelt bei Deibstahl im Unternehmen

Der Ladendiebstahl ist in Deutschland mittlerweile ein großes Problem und kostet allein die Unternehmen im Einzelhandel jährlich über zwei Milliarden Euro. Gleichgültig ob es die Mutprobe eines Heranwachsenden oder die Diebestour einer organisierten Gruppe ist, Diebstahl ist für deutsche Unternehmen zu einem teuren Problem geworden.

Viel gravierender ist jedoch die Diebstahlquote innerhalb von Unternehmen. Allein 2012 konnte festgestellt werden, dass die Täter in gut der Hälfte aller in Unternehmen festgestellten Straftaten Mitarbeiter dieser Unternehmens waren. Oftmals ist den betreffenden Mitarbeitern die fehlende Sinnhaftigkeit ihres Handelns nicht bewusst.

Durch ihre Taten begehen diese Mitarbeiter nicht nur eine Straftat und gefährden durch ihr Handeln ihren Arbeitsplatz. Überdies schaden sie auch noch dem Unternehmen, also ihrem eigenen Arbeitgeber und somit letztlich auch sich selbst. Je größer der Schaden durch Diebstähle ist, desto mehr Mittel muss das Unternehmen aufwenden, um die Differenz auszugleichen. Und diese Mittel können am Ende oftmals nur durch die Einsparung von Arbeitsplätzen geschaffen werden.

Der Schaden, der allein dem Einzelhandel durch interne Diebstähle entsteht, beziffert sich ebenfalls auf über eine Milliarde Euro jährlich. Bezogen auf die Gesamtwirtschaft summiert sich dies auf mehr als sechs Milliarden Euro.

Diebstahl findet überall statt

Es gibt kaum ein Unternehmen, welches nicht einmal von internen Diebstählen betroffen ist. Bedeutsam ist in der Regel lediglich, wie hoch die Feststellungsquote ist und wie viele dieser Diebstähle in der Folge aufgeklärt werden können. Und auch wenn ein Unternehmen nur über eine kleine Zahl von Mitarbeitern verfügt, treten dort nur deswegen augenscheinlich weniger Straftaten auf, weil aufgrund einer geringeren Mitarbeiterzahl die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass ein Diebstahl stattfindet. Aufgrund der meist weniger ausgeprägten Kontrollmechanismen in Kleinbetrieben fallen Diebstähle in der Regel auch weitaus weniger häufig auf.

Dabei beginnt ein Diebstahl nicht erst, wenn ein Mitarbeiter ein technisches Gerät in seinen Besitz bringt oder sich gar an der Betriebskasse bereichert. Grundsätzlich stellt es bereits einen Diebstahl dar, wenn ein Angestellter einen privaten Brief in einen Briefumschlag steckt, der durch das Unternehmen beschafft wurde und somit Eigentum des Unternehmens ist. Ob es die Büroklammer ist, der nicht ordnungsgemäß gebuchte Pfandbon oder die abgeschriebene Schale Erdbeeren, die ohnehin dem Abfall zugeführt worden wäre, spielt in diesem Falle keine Rolle. Jeder Diebstahl ist mit einem Vertrauensverlust des Arbeitgebers gegenüber dem Angestellten verbunden. Dieser Grund wird dann auch häufig in der – oft fristlosen – Kündigung angeführt.

Gestohlen wird alles

In deutschen Unternehmen gibt es nichts, was nicht gestohlen wird. Dies schließt auch durchaus immaterielle Güter mit ein. Denn während Notebooks, Mobiltelefone, Kaffeemaschinen oder Kunstwerke (aufgrund des möglichen Wiederverkaufs) durchaus lohnenswertes Diebesgut darstellen, können auch Informationen und betriebsinterne Daten – ebenfalls wegen des potentiellen Wiederverkaufswertes – Ziel eines Diebstahls sein. Vor allem, wenn Mitarbeiter von anderen Unternehmen für einen Datendiebstahl „angeworben“ werden, besteht für das eigene Unternehmen die Gefahr bedeutender finanzieller Schäden.

Was wird in Unternehmen gestohlen?

  • Büromaterialien
  • IT-Geräte
  • IT-Zubehör
  • Lagerwaren
  • Kraftfahrzeuge

Gründe für Diebstahl gibt es viele

Für einen Diebstahl im Unternehmen kann es zahllose Gründe geben. Dennoch gibt es einen Grund, der im einfachsten Falle stets zutrifft: der Diebstahl war möglich. Das alte Sprichwort „Gelegenheit macht Diebe“ trifft auch durchaus auf unternehmensinterne Straftaten zu. Manche Mitarbeiter bestehlen das eigene Unternehmen, weil sich die Möglichkeit bot.

Warum stehlen eigene Mitarbeiter?

  • Es gab die Gelegenheit
  • Rache am Chef
  • Finanzielle Probleme
  • Manipulation durch Dritte

In anderen Fällen gilt es vor allem nach Gehaltsrunden oder Beförderungsmaßnahmen darauf zu achten, ob es zu Unregelmäßigkeiten im Betrieb kommt. Oftmals werden unzufriedene oder übergangene Mitarbeiter zu Tätern, weil sie sich am Unternehmen rächen wollen und den ihnen vermeintlich zustehen Anteil auf diese illegale Weise einfordern.

Achten Sie auf externe Mitarbeiter

Nicht immer müssen die eigenen Mitarbeiter für einen Diebstahl verantwortlich sein. Haben Sie in Ihrem Unternehmen kein Ladenlokal, müssen Sie sich in der Regel über einen Ladendiebstahl keine Gedanken machen. Aber ziehen Sie in Betracht, dass der Servicetechniker, der Wachmann oder die externe Reinigungskraft weniger seriös ist, als Sie es für möglich halten. Grundsätzlich gibt es keine Berufsgruppe, in der es nicht zu Diebstählen kommt. Und oftmals sind die Täter genau im Kreise der Personen zu finden, denen Sie es am wenigsten zutrauen würden.

Diebstahl, der keiner ist

Manchmal kommt es vor, dass Waren verschwinden, ohne gestohlen worden zu sein. Die Bestandsliste weist in einem solchen Falle einen positiven Soll-Bestand aus, für den sich jedoch auf der Ist-Seite keine Entsprechung findet. Diese Differenzen tauchen meist erst nach der nächsten Inventur auf, wenn eine auffallend große Inventurdifferenz Fragen aufwirft. Dann gilt es zu klären, ob ein Diebstahl vorgelegen hat oder ob es lediglich organisatorische Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf gab.

Haben Sie dies bereits geprüft?

  • Fehler beim Wareneingang
  • Ware erfasst, aber nicht geliefert
  • Nicht erfasste Aussonderungen
  • Fehler bei der Inventur

In einem solchen Fall muss also geklärt werden, worin die Ursache für diese Differenz liegt. Der Fehler kann hier schon früh aufgetreten sein, indem zwar im Bestandsmanagement ein Eingang der Waren vermerkt wurde, diese aber tatsächlich niemals angeliefert wurden. Eine weitere Fehlerquelle ist die Kasse, an der beim Verkauf eine falsche Menge erfasst wurde. Auch ist es denkbar, dass abgelaufene Ware zwar ausgesondert oder entsorgt wurde, diese Aussonderung aber nie vermerkt wurde. Alle diese Möglichkeiten müssen bei der Betrachtung eines mutmaßlichen Diebstahls betrachtet und letztlich ausgeschlossen werden, um zu einer objektiven Feststellung eines tatsächlichen Diebstahls zu gelangen – oder diesen auszuschließen.

Hüten Sie sich vor schnellen Maßnahmen

Wenn der Verdacht gegen einen bestimmten Mitarbeiter auch noch so dringend ist, sollten Sie sich doch vor überstürzten und möglicherweise rechtswidrigen Maßnahmen hüten. Der Gesetzgeber war höchst eindeutig in der Formulierung der Vorschriften, welche Rechte einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer zustehen. So ist es Ihnen als Arbeitgeber nicht erlaubt, ohne Einwilligung des Mitarbeiters Taschen zu kontrollieren oder Spinde zu durchsuchen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie einen sehr konkreten Verdacht haben. Die sicherste und schnellste Gegenmaßnahme ist in solchen Fällen immer der Anruf bei der Polizei.

Denken Sie darüber nach, in Ihrem Unternehmen versteckte Videoüberwachung einzusetzen, um den Täter zu überführen? Vergessen Sie diese Idee besser ganz schnell wieder. Denn ein solches Handeln ist – wie aus einschlägigen Skandalen bei namhaften Einzelhändlern hervorging – schlicht unzulässig, wenn dadurch in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter eingegriffen wird. Die Regeln für eine solche verdeckte Überwachung sind in extrem engen Grenzen gesteckt. Wir informieren Sie zu diesem Thema gerne ausführlicher.

Ihre DeFacto-Vorteile

  • Professionelle Detektive
  • Ermittlungen in allen Branchen
  • Einschleusungen auf allen Ebenen
  • 24 Stunden Einsatzbereitschaft
  • 24/7 Erreichbarkeit
  • Gerichtsverwertbare Dokumentation

Grundsätzlich dürfen Sie eine Überwachung von Mitarbeitern – sei es durch Videokameras oder einen Detektiv – nur dann durchführen, wenn Sie einen konkreten Tatverdacht haben. Idealerweise sollte dieser sich auf einen Mitarbeiter oder wenigstens eine eng einzugrenzende Gruppe von Mitarbeitern beschränken lassen.

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