Schwarzarbeit

Unerlaubte Nebentätigkeit

Schwarzarbeit

Detektei DeFacto ermittelt bei Schwarzarbeit

Die Motive für die unrechtmäßige Ausübung einer Beschäftigung oder eines Gewerbes sind im Grunde immer die selben. Durch die Vermeidung von Steuerzahlungen und Abgaben in die Sozialkassen ersparen sich sowohl die Arbeitgeber als auch die Auftragnehmer einer solchen Beschäftigung sehr viel Geld.

Das Risiko, das beide Seiten bei einer solchen Beschäftigung eingehen, wird demgegenüber gern vernachlässigt. Denn die Gefahr entdeckt zu werden ist noch das geringste der Probleme, die eine illegale Beschäftigung zur Folge haben kann. Schuldig macht sich bei einer illegalen Beschäftigung in erster Linie – aber bei weitem nicht nur – der Arbeitgeber. Er muss jeden für ihn arbeitenden Menschen der Sozialversicherung melden und entsprechende Abgaben abführen. Da in der Regel der Arbeitgeber jedoch auch vor Auszahlung des Lohns die entsprechenden Steuern einbehält und an das Finanzamt abführt, unterschlägt er auch diese.

Arbeitnehmer hingegen verletzen oftmals ihre Mitwirkungspflichten gegenüber den Sozialleistungsträgern – wie etwa der Arbeitsagentur – und erhalten neben der Beschäftigung weiterhin Sozialleistungen aus öffentlichen Kassen. Somit nehmen beide Parteien nicht nur hohe Risiken in Kauf, sondern schädigen zusätzlich auch noch Staat und Sozialsysteme. Insgesamt kann Schwarzarbeit schnell die Existenz bedrohen, denn Sozialabgaben können für bis zu vier Jahre nachgefordert werden. Und das Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann im schlimmsten Fall die Freiheit kosten.

Fakten zur Schattenwirtschaft

  • Umsatz von ca. 350 Mrd. EUR
  • Schwarzarbeit allein 132,6 Mrd. EUR
  • Ca. 11% des Bruttoinlandsproduktes
  • Erhöhung durch Mindestlohn

Statistiken zeigen, dass allein 2015 rund acht Millionen Menschen in Deutschland einer illegalen Beschäftigung durch Schwarzarbeit nachgegangen sind. Allerdings waren die wenigsten dieser Menschen arbeitslos, sondern befanden sich bereits in einem festen Arbeitsverhältnis. Die Schwarzarbeit für das Nebeneinkommen in der Freizeit ist also die Regel und nicht etwa die Ausnahme.

Die Risiken, die bei einer unrechtmäßigen Beschäftigung ebenfalls drohen, können unter Umständen weitreichender sein. Leistet ein Auftragnehmer beispielsweise mangelhafte Arbeit, ist er nicht zur Nachbesserung verpflichtet, wenn der zugrundeliegende – auch mündliche – Vertrag aufgrund einer illegalen Absprache über die Entlohnung rechtswidrig ist. Auf der anderen Seite kann ein Auftragnehmer aus dem gleichen Grund keine Bezahlung erwarten. Neben den juristischen Folgen, die allein schon empfindliche Strafen vorsehen, folgt immer auch die Nachforderung der Sozialversicherungen und des Finanzamtes.

Schwarzarbeit ist ein Problem

Schwarzarbeit ist für die Wirtschaftsunternehmen in Deutschland zu einem großen Problem geworden, macht doch der Anteil an der Gesamtwirtschaft mittlerweile run 12% aus. Schätzungen zufolge gehen der Bundesrepublik Deutschland jedes Jahr durch die sogenannte Schattenwirtschaft, die eben auch die Schwarzarbeit einschließt, rund 70 Milliarden Euro verloren. Der Umsatz, der dabei insgesamt getätigt wird, liegt bei rund 350 Milliarden Euro. Der Schaden für die ehrlichen Unternehmer, die hingegen ihre Beschäftigten korrekt bei der Sozialversicherung anmelden und Steuern abführen, führt in manchen Fällen bis zur Insolvenz, da die illegale Konkurrenz die Preise dieser Unternehmen fast immer unterbieten kann.

Schwarzarbeit lauert überall

Bekannt geworden ist das Phänomen der Schwarzarbeit vor allem in Bau- und Handwerksbetrieben, wo in jüngerer Zeit vor allem ausländische Mitarbeiter heimlich beschäftigt werden und sich meist unter dem Deckmantel einer Scheinselbständigkeit zu tarnen versuchen. Doch auch deutsche Mitarbeiter werden oftmals schwarz beschäftigt, da die sich Unternehmer auf diese Weise die Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben erhoffen.

Hauptsächliche Branchen

  • Baugewerbe
  • Gastronomie
  • Landwirtschaft
  • Haushaltsdienstleistungen

Auch im Hotel- und Gaststättengewerbe ist Schwarzarbeit häufig anzutreffen, wenn in der Freizeit oder neben dem Studium „aushilfsweise“ gekellnert wird. Und schließlich herrschen auch in der Landwirtschaft größere Probleme mit diesem Phänomen, insbesondere während der Ernstsaison, wenn zahllose Helfer für einen niedrigen Lohn eingestellt werden müssen.

Schwarzarbeit bei Arbeitnehmern

Auch ansonsten legal beschäftigte und gemeldete Arbeitnehmer können sich der Schwarzarbeit schuldig machen, wenn sie neben ihrer eigentlichen Beschäftigung unerlaubt eine oder mehrere weitere Tätigkeiten ausüben. Besonders dann, wenn ein Beschäftigter seine unerlaubte Tätigkeit ohne Wissen seines Arbeitgebers für einen Konkurrenten ausübt, entstehen den Arbeitgebern hohe Kosten und Wettbewerbsnachteile.

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Da die fraglichen Mitarbeiter zumeist unter dem Vorwand einer Krankheit dem eigentlichen Arbeitsplatz fernbleiben, liegt hier dann jedoch nicht nur eine illegale Beschäftigung vor, sondern meist gleich auch noch ein Lohnfortzahlungsbetrug, der zu einer fristlosen Kündigung führt.

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