Bestechung und Korruption

Schäden des öffentlichen Ansehens abwenden

Bestechung/Korruption

Detektei DeFacto ermittelt bei Bestechung und Korruption

Korruption ist im deutschen Recht kein eigener Straftatbestand. Vielmehr unterscheidet das Strafgesetz mehrere Tatbestände, die sich allesamt unter dem Schlagwort „Korruption“ einordnen lassen, so etwa die Vorteilsnahme, die Vorteilsgewährung, die Bestechlichkeit und die Bestechung im geschäftlichen Verkehr.

Üblicherweise kommen diese unter Strafe stehenden Taten nicht isoliert vor, sondern stets zusammen mit anderen Straftaten wie etwa Geldwäsche, Untreue oder Steuerhinterziehung. Bestechung jedoch ist ein eigener Tatbestand, der nicht nur enorme Schäden des öffentlichen Ansehens eines Unternehmens nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei auch um einen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Die häufigste Form der Bestechung ist die unerlaubte Leistung eines Unternehmens an eine Amtsperson, um daraus einen Vorteil für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Das mit Abstand häufigste Motiv dabei ist die Erlangung von Aufträgen. Weitere – jedoch im Vergleich weniger bedeutsame – Motive für Korruption sind die Erteilung von behördlichen Genehmigungen sowie der Erhalt interner Informationen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass einer Ihrer Mitbewerber beispielsweise im Rahmen einer Ausschreibung nur unter Einsatz unlauterer Mittel an einen Auftrag gelangt ist, ermitteln unsere Wirtschaftsdetektive den Hintergrund der Auftragsvergabe.

Korruption nimmt zu

In Deutschland nimmt insbesondere die Bestechung im geschäftlichen Verkehr immer weiter zu. Unternehmen versuchen sich auf diese Weise gegenüber Behörden und Verwaltung Vorteile beispielsweise bei der Auftragsvergabe zu erschleichen und fügen damit den Wettbewerbern teils erhebliche finanzielle Schäden zu. Allein im Jahr 2014 wurden bundesweit über 5.000 Fälle bekannt, in denen Geschäftsführer und andere leitende Angestellte so versuchten, ihrem Unternehmen einen entscheidenden Vorteil zu verschaffen. Hinzu kommen noch rund 2.700 Fälle der schweren Bestechung.

Tatsächlich handelt es sich in über der Hälfte der festgestellten Fälle um den Versuch von Unternehmen, gegenüber der öffentlichen Verwaltung einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten. Dies kann die Erteilung von Baugenehmigungen ebenso beinhalten wie die Anfertigung von – selbstverständlich positiven – Gutachten.

Unter Bestechung haben letztlich alle Menschen zu leiden, die im Anschluss durch die erreichte Maßnahme betroffen sind. In der Regel erfolgt die Durchführung eines durch Korruption erhaltenen Auftrages zu höheren Kosten und auf einem qualitativ niedrigeren Niveau. Dies hat nicht nur finanzielle Folgen für den Auftraggeber, sondern auch einen Vertrauensverlust der Betroffenen zur Folge.

Bestechung in den eigenen Reihen

Nicht immer machen sich Mitbewerber der Bestechung schuldig. Ebenso kann es vorkommen, dass solche Methoden in Ihrem eigenen Unternehmen herangezogen werden, ohne dass Sie als Geschäftsführer oder Inhaber davon Kenntnis erlangen. Übereifrige Manager können beispielsweise beim Versuch, die eigene Karriere oder Stellung im Unternehmen zu verbessern, Abnehmer oder Lieferanten durch geeignete Zuwendungen oder Versprechen dazu verleiten, einem Vertrag zuzustimmen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass es derartige Vorgänge in Ihrem Unternehmen gibt, können unsere Wirtschaftsdetektive beispielsweise durch eine Einschleusung direkt in Ihrem Unternehmen ermitteln und die Verursacher identifizieren.

5 Fakten zur Korruption

  • Über 20.000 Fälle jährlich (2014)
  • Bestechlichkeit die häufigste Straftat
  • Öffentliche Verwaltung häufigstes Ziel
  • 98% der Fälle organisierte Korruption
  • Bargeld häufigstes Mittel

Bestechung durch einen Konkurrenten

Viele Fälle von Bestechung fanden in der Vergangenheit vor allem in der Baubranche statt, im Rahmen derer sich Unternehmen wichtige Aufträge bei öffentlichen Ausschreibungen gesichert haben, indem ein wichtiger Mandats- oder Entscheidungsträger bestochen wurde. Hierbei kann es sich beim Empfänger der „Zuwendung“ um einen Politiker, einen Amtsinhaber oder eine andere Person handeln, die direkt oder indirekt mit dem Ausgang des Vergabeverfahrens in Zusammenhang steht.

Ihre DeFacto-Vorteile

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Haben Sie den Verdacht, dass eine Auftragsvergabe nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, ermitteln unsere Wirtschaftsdetektive für Sie. Mit geeigneten Mitteln stellen unsere Wirtschaftsermittler fest, wie die Auftragsvergabe verlaufen ist, sammeln Hinweise auf unlautere Methoden und weisen schließlich in einem letzten Schritt den Verantwortlichen ihre Taten nach. In einem detaillierten Bericht erhalten Sie eine lückenlose Aufstellung der gesamten Ermittlungsergebnisse, mit der Sie in die Lage versetzt werden, die geeigneten rechtliche Schritte einzuleiten.

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