Arbeitszeitbetrug

Finanzielle Schäden für Unternehmen

Arbeitszeitbetrug

Detektei DeFacto ermittelt Arbeitszeitdiebstahl in Ihrer Firma

Praktisch in jedem heutigen Arbeitsvertrag findet sich eine Klausel, in welcher sich der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine gewisse Anzahl an Arbeitsstunden täglich, wöchentlich oder monatlich abzuleisten. In manchen gewerkschaftlich organisierten Branchen sind dies 35 Stunden in der Woche und bei anderen wieder 38,5 Stunden.

Die 40-Stunden-Woche dürfte den meisten Angestellten wohlbekannt sein. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter sich entweder unbewußt im Verlauf einer längeren Zeit oder vorsätzlich ein Verhalten aneignen, welches den betreffenden Unternehmen beträchtlichen Schaden zufügen kann.

Immer dann, wenn ein Mitarbeiter die arbeitsvertraglichen Pflichten hinsichtlich seiner Arbeitsleistung nicht erfüllt, kostet dies den Arbeitgeber bares Geld. Dies ist immer dann der Fall, wenn zwar nach wie vor das gleiche Gehalt ausgezahlt wird, der Arbeitnehmer jedoch die dafür vereinbarte Leistung in Form der vertraglich vereinbarten Stunden nicht erbringt.

Nahezu jedes Unternehmen in jeder Branche ist von sogenanntem Arbeitszeitdiebstahl betroffen. Dabei unterscheidet sich der Arbeitszeitdiebstahl in seiner Form und in seinem Ausmaß ebenso wie die Regelungen der Arbeitgeber. Während für die einen eine ausgedehnte private Nutzung des Firmencomputers – berechtigterweise – einen Arbeitszeitbetrug darstellt, sind andere Arbeitgeber der Überzeugung, dass bereits der Biss in das Pausenbrot außerhalb der Pausenzeiten eine Abmahnung rechtfertigt. Inwieweit hier die Interessen des Arbeitgebers mit den Normen des Arbeitsrechts kollidieren, sei dahingestellt.

Unsere Detektive ermitteln jedoch – aus nachvollziehbaren Gründen – vor allem in der Kategorie des ersten Falles.

Verspäteter Arbeitsbeginn, verfrühtes Arbeitsende

Die Tür zum Büro geht auf, die Kaffeemaschine wird in Betrieb genommen und der morgendliche Smalltalk mit den Kollegen überbrückt die Zeit bis zur ersten Tasse Kaffee. Dies kennen wahrscheinlich sehr viele Arbeitnehmer und kaum ein Chef kann oder will dies abstellen, da ein gutes Betriebsklima auch immer gleichbedeutend mit guter Arbeitsleistung ist. Wenn jedoch ein Mitarbeiter regelmäßig das Büro betritt, wenn alle anderen Angestellten bereits seit geraumer Zeit ihre Arbeit aufgenommen haben, hält er möglicherweise die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht ein. Ebenso geschieht dies, wenn ein Mitarbeiter vor Ablauf seiner täglich zu erbringenden Arbeitszeit in den Feierabend geht.

Wann liegt ein Arbeitszeitbetrug vor?

  • Verfrühtes Arbeitsende
  • Verspäteter Arbeitsbeginn
  • Vorsätzlich falsche Zeitangaben

Gegenüber angestellten Außendienstmitarbeitern haben Sie als Arbeitgeber in solchen Fällen noch einen weiteren entscheidenden Nachteil. Durch die häufig langen Abwesenheitszeiten während der Arbeitswoche können Arbeitgeber in der Regel nicht präzise und effizient kontrollieren, wann der betreffende Mitarbeiter seine Tätigkeit aufnimmt und wann er in den Feierabend geht. So kann es in Extremfällen vorkommen, dass ein Mitarbeiter zwar einen Arbeitstag in seiner Stundenauswertung angibt, diesen jedoch in Wahrheit überhaupt nicht erbracht hat.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, einen solchen Betrug festzustellen. Wenn in einem Vertriebsgebiet ein rückläufiger Umsatz bei Bestandskunden auftritt, die Absatzzahlen stetig geringer ausfallen oder ein überdurchschnittlich häufiges Abwandern von Kunden zur Konkurrenz stattfindet, kann dies darauf hindeuten, dass ein Außendienstmitarbeiter während seiner Arbeitszeit etwas anderes unternimmt als Kundenpflege.

Arbeitszeitbetrug durch Facebook, E-Mail & Co.

Während ein Arbeitszeitbetrug in Form von verspätetem Arbeitsbeginn oder verfrühtem Feierabend im Büro recht einfach zu kontrollieren ist, stellt sich eine wirksame Vermeidung anderer Formen bereits erheblich schwerer dar. Wenn Sie als Arbeitgeber beispielsweise den Verdacht haben, dass einer Ihrer Angestellten einen nicht unerheblichen Teil seiner täglichen Arbeitszeit mit der Erledigung privater Korrespondenz verbringt oder sich in sozialen Netzwerken bewegt, benötigen Sie entsprechende Beweise. Unter Umständen ist zwar die Überwachung einzelner Mitarbeiter durch die entsprechende Rechtsprechung – wie etwa jüngst durch eine Entscheidung des EuGH – gedeckt, doch bedeutet ein solches Vorgehen je nach Größe, Know-How und Ausstattung des Betriebes einen mehr oder minder großen Aufwand für den Arbeitgeber.

Private Nutzung von Firmencomputern

  • Soziale Netzwerke
  • Computer-Spiele
  • E-Mail
  • Private Korrespondenz
  • Online-Bankgeschäfte

Noch weitaus größer wird diese Problematik, wenn in Ihrem Unternehmen die private Nutzung firmeneigener Computer und Telefone für private Zwecke nicht ausdrücklich untersagt ist. Dann gibt es zwar auch für solche Fälle einschlägige Urteile, die Sammlung von Beweisen wird jedoch noch einmal durch den Faktor Zeit erschwert.

Observation oder Einschleusung?

Um einen Arbeitszeitdiebstahl aufzudecken und Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, erfolgreich arbeitsrechtlich oder disziplinarisch gegen den betreffenden Mitarbeiter vorzugehen, spielt die Ausgangslage eine wesentliche Rolle. Auch die Gegebenheiten vor Ort entscheiden, welche Vorgehensweise für unsere Wirtschaftsdetektive die richtige ist.

Ihre DeFacto-Vorteile

  • Erfahrene Wirtschaftsdetektei
  • Umfassendes Leistungsspektrum
  • Ermittlungen in allen Branchen
  • Gerichtssichere Beweise
  • Bundesweite Tätigkeit
  • Büros in Ihrer Nähe

Oftmals genügt eine einfache Observierung des betreffenden Mitarbeiters, um beispielsweise den verfrühten Feierabend oder den verspäteten Arbeitsbeginn festzustellen. Genügt dies einmal doch nicht, weil sich der Arbeitszeitdiebstahl beispielsweise in der privaten Nutzung der firmeneigenen Technik manifestiert, bietet sich die Einschleusung eines Detektivs in den Betrieb an. Vor Ort und im Kreise der Mitarbeiter ermittelt unsere Detektei dann, auf welche Art und in welchem Umfang dies in Ihrem Unternehmen geschieht.

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