Versicherungsbetrug

Erschleichen von Versicherungsleistungen

Versicherungsbetrug

Detektei DeFacto ermittelt bei Versicherungsbetrug

Viele Menschen scheinen heutzutage der Ansicht zu sein, dass das Erschleichen von Versicherungsleistungen Gang und Gäbe ist und im Grunde ja kaum Schaden anrichten kann. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass etwa ein Viertel aller Versicherten angab, gegenüber ihren Versicherungen schon einmal falsche Angaben gemacht zu haben.

Meist ging es dabei zwar um geringe Beträge, doch auch dies ist bereits ein Betrugsdelikt. Die Folgen und Sanktionen, die ein vorsätzlicher Versicherungsbetrug mit sich bringen kann, werden oftmals unterschätzt. Der Betrug der Versicherung wird bestenfalls als Kavaliersdelikt eingeordnet, und zwar von rund einem Fünftel der Versicherten. Die meisten Versicherten kommen mit dieser Methode auch ungeschoren davon, da sich eine Überprüfung der Angaben zu einem Schadensfall besonders bei kleineren Beträgen in der Regel nicht rechnet. Weil die Überprüfung für die Versicherung also im Ergebnis teurer wäre als die Regulierung des Schadens, wählen viele Versicherungen diesen einfachen weg.

Vor allem in den Versicherungssparten „Hausrat“ und „Haftpflicht“ sind die Betrugsraten am ausgeprägtesten. Dabei kommen die Betrüger nicht etwa nur aus finanziell schwächeren Gruppen, sondern finden sich in jedem sozialen Umfeld. Die Folge für die Versicherungen sind jährliche Schäden in Höhe von rund vier Milliarden Euro, was rund zehn Prozent aller Regulierungszahlungen darstellt und von denen rund die Hälfte allein in der Kraftfahrzeugversicherung entstehen.

Diese erheblichen Belastungen der Versicherer gehen natürlich zu Lasten der ehrlichen Versicherten. Denn auf der einen Seite stehen die zu unrecht ausgezahlten Gelder bei berechtigten Ansprüchen nicht mehr zur Verfügung, auf der anderen Seite zahlen die ehrlichen Versicherten den Schaden in Form höherer Prämien.

Professionelle Betrüger

Neben den Versicherten, die möglicherweise ein oder zwei solche Falschangaben während ihres gesamten Lebens tätigen, gibt es jedoch auch eine Reihe von professionellen Versicherungsbetrügern, die organisiert Leistungen von Versicherern erschleichen. Das Vorgehen dieser oft in Banden arbeitenden Betrüger ist dabei eng umrissen.

Versicherungsbetrug – Die Fakten

  • Schäden von 4 Mrd. EUR jährlich
  • Rund 20% aller Schäden fingiert
  • Kommt in allen sozialen Schichten vor
  • Hausrat am häufigsten betroffen
  • 16% der Täter holen sich vorher Tipps

Die klassische Variante ist der fingierte Auffahrunfall, um die KFZ-Haftpflichtversicherungen in Anspruch zu nehmen. In der einen Variante suchen die Täter hierbei gezielt Situationen auf, in denen ein Unfall droht, an dem sie dann selbst keine Schuld tragen. Dies kann zum Beispiel ein Spurwechsel eines anderen Verkehrsteilnehmers sein, der dann ausgenutzt wird. Dieses Phänomen wird umgangssprachlich als „Autobumsen“ bezeichnet und kostet die Versicherungswirtschaft jedes Jahr mehrere Millionen Euro. Schätzungen zufolge geht es bei jedem zehnten Verkehrsunfall in Deutschland nicht mit rechten Dingen zu. Dies würde bedeuten, dass mehr als 200.000 Unfälle jährlich Unregelmäßigkeiten aufweisen.

Versicherungsbetrug im Privatbereich ist häufiger

Doch nicht immer sind es die organisierten Banden, die für recht dreiste Betrugsfälle gegenüber Versicherungen bekannt wurden. Auch Privatpersonen finden sich unter den vermeintlich kreativen Versicherungsbetrügern. Die Aussicht auf eine Hohe Summe von der Versicherung bringt Menschen sogar dazu, sich selbst gesundheitlich zu schädigen. Dies geht in Einzelfällen bis zur Schwerbehinderung.

Dabei werden die vorgetäuschten Schäden zwar oft aus der Situation heraus konstruiert, doch es kommt bei rund einem Fünftel der Fälle vor, dass sich die Betrüger vorher Tipps aus dem Internet holen. Darüber hinaus erlaubt es die moderne Technik selbst Privatpersonen eine Rechnung zu fälschen, so dass diese Kopie kaum noch vom Original zu unterscheiden ist. Selbst erfahrene Sachverständige der Versicherungsunternehmen können gefälschte Dokumente in einigen Fällen nicht von Originalen unterscheiden.

Versicherungsmissbrauch

Tatsächlich kennt das deutsche Strafrecht den Begriff des Versicherungsbetruges nicht. Stattdessen ist der gesamte Straftatbestand im StGB als Versicherungsmissbrauch normiert. Ausgehend von §265 macht sich bereits strafbar, wer den Versuch unternimmt, seine Versicherung zu prellen. Doch der Gesetzgeber geht an dieser Stelle noch weiter. Das Strafgesetzbuch sieht eine strafbare Handlung auch dann vor, wenn bereits der Versuch versucht wird. Was im ersten Augenblick widersinnig erscheinen mag, hat eine sehr nachteilige Wirkung auf alle Versicherten. Denn so kann auch bereits dann eine strafbare Handlung vorliegen, wenn der Versicherung ein Schaden gemeldet wird, den die Versicherung jedoch gar nicht abdeckt, dies dem Versicherten aber nicht bekannt ist. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass sich ein Versicherungsnehmer strafbar macht, ohne dass er sich dessen bewußt ist.

Wussten Sie,…

…dass das deutsche Strafrecht keinen Versicherungsbetrug kennt? Geregelt wird stattdessen der Betrug in §263 StGB sowie der weiter gefasste Versicherungsmissbrauch (§265 StGB), der schon den Versuch mit Strafe bedroht.

Das neue Smartphone ist oft Anlass genug

Gerade im Bereich der Unterhaltungselektronik und der mobilen Kommunikation veralten Geräte sehr schnell. Was eben noch modern war, ist im nächsten Augenblick bereits nicht mehr Stand der Dinge. Dies gilt vor allem für Smart Phones, welches dann vom Besitzer absichtlich zerstört wird, um es mit der Schadensleistung der Versicherung durch ein neueres Gerät zu ersetzen. Ebenso sind Fälle bekannt, in denen defekte Geräte auf Auktionsplattformen im Internet angeboten wurden – nebst Originalrechnung. Auch hier ist das Vorgehen klar: der Käufer reicht eine Meldung für einen Schaden an dem Gerät bei seiner Versicherung ein, was für sich bereits einen Versicherungsbetrug darstellt. Allerdings hat der Verkäufer vorher genau das selbe getan, nämlich seiner Versicherung ein beschädigtes Gerät gemeldet. Da die Versicherungen selten Kopien der Originalrechnungen speichern, kassieren beide.

Die Detektei DeFacto ermittelt für Sie

Die Detektei DeFacto unterstützt Versicherungen aller Sparten, um Betrüger zu überführen. Neben den intensiven eigenen Ermittlungen arbeiten wir dabei mit erfahrenen und unabhängigen Sachverständigen aus vielen Fachgebieten zusammen, die mit uns zusammen Fälle von Versicherungsbetrug bearbeiten und aufklären. Durch diese Kooperation ist es uns möglich, zeitnah und effizient Sachverhalte zu analysieren und aufzuklären. Dabei verbinden wir das Fachwissen der uns unterstützenden Sachverständigen mit den analytischen Ermittlungsarbeiten unserer Detektive. Die Wirtschaftsdetektei DeFacto kann auch Sie unterstützen, um Fälle des Versicherungsbetruges schnell und kostengünstig zu klären.

Ihre DeFacto-Vorteile

  • Professionelle Wirtschaftsdetektei
  • Erfahrene Detektive
  • Internationale Ermittlungen
  • Einsatz moderner Technik
  • Zusammenarbeit mit Gutachtern
  • 24 Stunden Einsatzbereitschaft
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